Im Jahr 2008 wurde auf nationaler Ebene in der Schweiz der sogenannte «Sachkundenachweis» (kurz SKN) eingeführt – eine Kombination aus verpflichtenden Theorie- und Praxislektionen für jeden Neuhundehalter, das heisst also auch für Personen, die bereits ihren zweiten, dritten oder fünfzehnten Hund in den Händen bzw. an der Leine hielten.
Per 1.1.2017 wurde dieses zehn Jahre bestehende Kursobligatorium für Neuhundebesitzer schliesslich vom Schweizer Parlament auf nationaler Ebene wieder abgeschafft. Das heisst per se muss kein (Neu)hundebesitzer in der Schweiz aus Sicht des Bundes mehr einen obligatorischen Hundekurs besuchen – ausser es bestehen kantonale Regelungen für den obligatorischen Besuch von Hundekursen.
Diese Situation ist für viele Hundebesitzer und -halter aktuell mit entsprechenden Unsicherheiten über die geltenden kantonalen Gesetze und Verordnungen verbunden - insbesondere im Hinblick auf eventuelle obligatorische Hundekurse, Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Auf dieser Seite versuchen wir deshalb im Rahmen unserer Möglichkeiten und so aktuell wie es geht eine kleine Hilfestellung zu geben. Bitte beachte, dass wir aufgrund der Dynamik in diesem Themenkomplex keine Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen geben können - und wir jederzeit froh um Hinweise sind, wenn hier noch Informationen fehlen oder berichtigt werden müssten.
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Detaillierte Ausführungen zu den kantonalen Hundegesetzen und -verordnungen sind unterhalb der nachfolgenden Tabelle verlinkt und zu finden
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Nationale Gesetzgebung in der Schweiz
Die Liste ist in der offiziellen Reihenfolge gemäss Bundesverfassung angeordnet.
(Bildquelle: Wikipedia)