Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung (mind. CHF 3 Mio. Deckung)
Meldepflicht beim Kanton
Hundesteuer (Gemeinde)
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundekurse
Kein kantonales Kursobligatorium, der Besuch von Hundekursen wird aber ausdrücklich empfohlen.
Halter von bewilligungspflichtigen Hunden müssen eine
anerkannte Ausbildung (Welpenspielstunde und/oder Hunde-Erziehungskurs) besuchen. Hier
finden Sie eine aktuelle Liste der vom Kanton Basel-Landschaft anerkannten Anbieter von Welpenspielstunden und Erziehungskursen.
Leinen- und Maulkorbpflicht,
Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. Im Hundegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist ausdrücklich festgehalten: "Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können, sind generell an der Leine zu führen."
Generelle Leinenpflicht in Wildruhegebieten.
Rasselisten / Listenhunde
Bewilligungspflichtig ist im Kanton Basel-Landschaft das Halten von Hunden der folgenden Rassen:
Die Voraussetzungen, um eine Bewilligung zum Halten der oben genannten Rassen zu erhalten, sind:
Für eine solche Bewilligung fallen Gebühren zwischen 250.- und 450.- an.
Lebt ein Hund der oben genannten Rassen in einem Haushalt, darf kein weiterer Hund gehalten werden (ausser in bewilligten Ausnahmefällen.
Quellen, Links & Nützliches
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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