Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung
Meldepflicht bei der Gemeinde
Hundesteuer
Pflicht zur Kotaufnahme
Bewilligungspflicht für Personen, die mit drei oder mehr fremden Hunden spazieren gehen möchten (max. 5 Hunde gleichzeitig).
Im Kanton Genf ist die Ausbildung von Hunden im Schutzdienst verboten.
Hundekurse
Im Kanton Genf gilt eine generelle Prüfungs- und Bewilligungspflicht für alle Hunde mit einem Gewicht von >25kg und einer Widerristhöhe ab 56 cm.
In einer Prüfung müssen Hundehalter dahingehend beweisen, dass sie ihren Hund unter Kontrolle haben und er keine Gefahr für die Öffentlichkeit ist.
Im Hundegesetz des Kantons Genf steht ausdrücklich geschrieben, dass Hundehalter ihre Hunde so erziehen müssen, dass
sie sozialisiert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen.
Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, aber an den meisten Orten des öffentlichen Raums (z.B. befahrene Strassen, öffentliche Spazierwege, Flughafen, Spazierwege auf der geschützte Seite des Moulin-de-Vert, in Vogelschutzgebieten, auf Campingplätzen) gilt eine generelle Leinenpflicht.
Ein Zutrittsverbot gilt für Hunde in religiösen Gebäuden, auf Friedhöfen, in Krankenhäusern, in Schulen und auf Schulhofplätzen, in Bädern und an Stränden, in Lebensmittelgeschäften, auf Spielplätzen, in öffentlichen Gärten und Parks, in Naturreservaten, an bestimmten Ufern und Gewässern von Oktober bis März.
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde der unten genannten Rassen.
Zwischen 1. April und 15. Juli gilt im Wald eine generelle Leinenpflicht, wenn der Halte seinen Hund nicht unter absoluter Kontrolle hat.
Rasselisten / Listenhunde
Im Kanton Genf gilt eine generelle Prüfungs- und Bewilligungspflicht für alle Hunde mit einem Gewicht von >25kg und einer Widerristhöhe ab 56 cm.
Verboten ist im Kanton Genf das Halten, Importieren und Züchten von Hunden der folgenden Rassen:
Zum Angriff auf Menschen ausgebildete Hunde (Schutzdienst) sowie Tiere, die aggressives oder gefährliches Verhalten zeigen, sind im Kanton Genf verboten.
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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