Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung
Meldepflicht (Gemeinde)
Jährliche tierärztliche Kontrolle bis Ende Mai (Gemeinde)
Hundetaxe (Gemeinde)
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundekurse
Kein kantonales Kursobligatorium, der Besuch von Hundekursen wird aber ausdrücklich empfohlen.
Leinen- und Maulkorbpflicht,
Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, teilweise Regelungen auf Gemeinde-Ebene.
Es gilt ein Zutrittsverbot für Hunde auf Spiel- und Sportplätzen, in fremden Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie auf Wiesen und Äckern.
Rasselisten / Listenhunde
Der Kanton St. Gallen führt in seinem Hundegesetz keine Rassenliste.
Quellen, Links & Nützliches
Ein neues Hundegesetz für den Kanton St. Gallen ging 2015 in die Vernehmlassung (Quelle).
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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