Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung (mind. CHF 3 Mio. Deckung)
Meldepflicht bei der Gemeinde
Hundesteuer
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundekurse
Seit dem 1.1.2017 kein kantonales Kursobligatorium mehr, die Regelungen und damit auch die
Kurspflicht für Halter der Hunde der untenstehenden Rassen bleiben nach wie vor bestehen.
Um den obligatorischen Erziehungskurs erfolgreich abzuschliessen, müssen insgesamt 2 Prüfungen bestanden werden (mehr Informationen...):
Hier findest du eine Übersicht über Daten, an denen diese Prüfungen stattfinden.
Hier findest du eine aktuelle Liste der Ausbildungsorganisationen, die vom Kanton Tessin zugelassen sind, die obligatorischen Erziehungskurse für Listenhunde zu geben.
Im Hundegesetz des Kantons Tessin ist ausdrücklich festgehalten, dass jeder Hundehalter eine ausreichende Sozialisierung und Erziehung seines Hundes sicherzustellen und dafür zu sorgen hat, dass
sein Hund keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, jedoch gilt, dass Hunde im von Personen und/oder Tieren frequentierten öffentlichen
Raum an der Leine zu führen sind - und falls entsprechend ausgeschildert auch mit Maulkorb.
Rasselisten / Listenhunde
Bewilligungspflichtig ist im Kanton Tessin das Halten von Hunden der folgenden Rassen:
Die Voraussetzungen, um eine Bewilligung zum Halten der oben genannten Rassen zu erhalten, sind: ein Strafregisterauszug und ein obligatorischer Erziehungskurs (früher SKN).
Um den obligatorischen Erziehungskurs erfolgreich abzuschliessen, müssen insgesamt 2 Prüfungen bestanden werden (mehr Informationen...):
Hier findest du eine Übersicht über Daten, an denen diese Prüfungen stattfinden.
Hier findest du eine aktuelle Liste der Ausbildungsorganisationen, die vom Kanton Tessin zugelassen sind, die obligatorischen Erziehungskurse für Listenhunde zu geben.
Die Bewilligungspflicht gilt dabei auch für Hunde, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton Tessin aufhalten.
Hunde der oben genannten Rassen dürfen im öffentlichen Raum ausschliesslich einzeln geführt werden.
Quellen, Links & Nützliches
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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