Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Meldepflicht bei der Gemeinde
Hundesteuer
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundekurse
Kein kantonales Kursobligatorium, der Besuch von Hundekursen wird aber ausdrücklich empfohlen.
Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.
Generelle Leinenpflicht in Schutzzonen (vom Kanton bezeichnet), z.B. in Natur-, Wasser- und Uferschutzzonen.
Teilweise existieren Regelungen auf Gemeinde-Ebene.
Rasselisten / Listenhunde
Der Kanton Luzern führt in seinem Hundegesetz keine Rassenliste.
Quellen, Links & Nützliches
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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