Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung
Meldepflicht bei der Gemeinde
Hundesteuer
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundehalter, die nachweisen können, dass sie bei einem KV der SKG oder gleichwertigen Hundeverein einen "Sensibilisierungskurs" absolviert haben, können eine Steuervergünstigung geltend machen.
Hundekurse
Kein kantonales Kursobligatorium, der Besuch von Hundekursen wird aber ausdrücklich empfohlen.
Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote
Für alle Hunde gilt eine generelle Leinenpflicht innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren sowie an signalisierten Orten.
In bestimmten Naturschutzgebieten gilt für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht (z.B. im Wald von Aletsch der Gemeinde Riederalp, im Wald und in der Umgebung von Derborence, in "Bilderne" der Gemeinden Mörel und Filet, in "Sand" der Gemeinde Oberwald).
Hunde der Rassen der untenstehenden Liste, die sich bis max. 30 Tage vorübergehend im Kanton Wallis aufhalten, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb oder einen Saciri-Zahnüberzug tragen.
Rasselisten / Listenhunde
Verboten ist im Kanton Wallis das Halten von Hunden der folgenden Rassen:
Der zwischenzeitliche Aufenthalt (bis 30 Tage) von Hunden der oben genannten Rassen im Kanton Wallis ist erlaubt, wenn diese Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb oder einen Saciri-Zahnüberzug tragen.
Quellen, Links & Nützliches
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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