Quelle Abbildungen: Wikipedia
Letzte Aktualisierung und Überprüfung: September 2017
Hinweis: Die SC-Akademie versucht, über die aktuell geltenden nationalen sowie kantonalen Gesetze und Verordnungen zur Hundehaltung fortlaufend informiert zu sein und diese hier zu dokumentieren. Wir übernehmen jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hier platzierten Angaben keine Gewähr und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Informationen nicht haftbar gemacht werden können.
Das Zürcher Stimmvolk hat im Februar 2019 gegen die Abschaffung der Hundekurspflicht im Kanton Zürich gestimmt. Damit bleibt vorläufig alles "beim Alten". Der Regierungsrat hat zwar angekündigt, dass er die Kurspflicht vereinfachen und insbesondere auf alle Hunde ausdehnen möchte, bis dahin gelten im Kanton Zürich jedoch weiterhin die gleichen Regelungen wie vor der Abstimmung (Quelle).
Allgemeine Hinweise & Pflichten
Haftpflichtversicherung (mind. CHF 1 Mio. Deckung)
Meldepflicht bei der Gemeinde
Hundesteuer
Pflicht zur Kotaufnahme
Hundekurse
Das Zürcher Stimmvolk hat im Februar 2019 gegen die Abschaffung der Hundekurspflicht im Kanton Zürich gestimmt. Damit bleibt vorläufig alles "beim Alten". Der Regierungsrat hat zwar angekündigt, dass er die Kurspflicht vereinfachen und insbesondere auf alle Hunde ausdehnen möchte, bis dahin gelten im Kanton Zürich jedoch weiterhin die gleichen Regelungen wie vor der Abstimmung (Quelle).
Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde, mind. 45cm Stockmass, mind. 16kg Körpergewicht), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Grundsätzlich gilt im Kanton Zürich dabei folgende Kurspflicht (Quelle):
Achtung: wenn du mit einem Hund in den Kanton Zürich ziehst, der zwischen 16 Wochen und 18 Monaten alt ist, dann akzeptiert der Kanton Zürich einen Welpenkurs, den du in einem anderen Kanton absolviert hast, nur dann, wenn der Trainer, bei dem du diesen WElpenkurs gemacht hast, eine Bewilligung vom Kanton Zürich hat. Ansonsten musst du, wie oben angegeben, 10 Lektionen Junghundekurs und 10 Lektionen Erziehungskurs absolvieren.
Damit ein Hundekurs vom Kanton Zürich anerkannt wird, muss die ausbildende Person vom Kanton bewilligt sein. Hier findest du jeweils eine aktuelle Liste von bewilligten Kursanbietern im Kanton Zürich.
Im Kurs-Guide erfährst du, ob und welche Kurse du mit deinem Hund im Kanton ZH besuchen musst.
Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote
Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, ausser für Hunde der Rassetypenliste II.
Leinenpflicht besteht i.d.R. nur dann, wenn sie angeschrieben / ausgeschildert ist und in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen / Haltestellen, wenn Hunde läufig / bissig sind, eine ansteckende Krankheit haben, oder eine Behörde es anordnet.
Rasselisten / Listenhunde
Seit 1.1.2010 ist es im Kanton ZH verboten, Hunde der Rassetypenliste II (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) zu halten oder züchten. Nur
Halter, die vor 1.1.2010 einen solchen Hund gehalten haben und eine Haltebewilligung haben, dürfen ihn halten. Folgende Rassen gehören zur Rassetypenliste II (nicht abschliessend):
Hundehalter ohne festen Wohnsitz im Kanton ZH dürfen sich mit einem Hund der Rassentypenliste II besuchsweise im Kanton aufhalten, jedoch gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlich zugänglichen Raum. Die vorübergehende Haltung von Hunden der Rassetypenliste II durch Drittpersonen ist auf max. 30 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Quellen, Links & Nützliches
Hinweise zur Übersicht der kantonalen Hundegesetze:
Haben wir etwas Wichtiges vergessen oder ist eine hier abgebildete Information nicht mehr aktuell? Dann teile es uns mit, damit wir diese Übersicht gemeinsam für alle Hundehalter in der Schweiz so aktuell wie möglich halten können.
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